Arbeitseinsätze für den Natur-, Fisch- und Gewässerschutz am Gewässer sind lt. dem Land Niedersachsen zulässig und höchst dankenswert.
Gem. der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) sind wir allerdings verpflichtet in Ausübung unserer Vereinsaktivitäten ein schriftliches Hygienekonzept vorlegen zu können. Teile dieses Konzeptes könnt ihr hier unten im Beitrag nachlesen oder hier komplett nachlesen.
Somit schaut bei den Pflegediensten nach und erkundigt euch ggf. bei den Pflegewarten, ob und wann ein Pflegedienst stattfindet. Am 12.12.2020 findet des Weiteren noch ein Gesamtpflegedienst statt, bei dem noch einige Stunden in diesem Jahr abgehalten werden können.
Bitte lest vor Antritt eines Pflegedienstes die Bedingungen, die zwingend eingehalten werden müssen, damit wir auch zukünftig Pflegedienste und Veranstaltungen zur Zeit von Corona abhalten dürfen.
Vorschriften Pflegedienste
– Es ist ein Mindestabstand von mind. 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum Hausstand gehört, eingehalten werden und es darf nicht zu Ansammlungen von Personen aus mehr als zwei Haushalten kommen, d.h. es sind Arbeitsgruppen mit nicht mehr als 2 Personen zu bilden bzw. einzeln und es wird ein fester Arbeitsbereich zugewiesen.
– Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass weiterhin direkte physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sind. Auch im Freien sind bei kurzfristigen kleineren Abständen (unter 1,5 Meter) dann Mund-Nasen-Masken zu tragen (Mund und Nase müssen bedeckt sein), somit sind zu jedem Pflegedienst von den Beteiligten ein Mund-Nasen-Schutz mitzubringen und ggf. zu tragen, falls es die Bedingungen erfordern.
– Es ist vor Beginn des Pflegedienstes eine Anwesenheitsliste der Teilnehmer durch den Pflegewart zu führen (Nachverfolgung der Infektionskette; Vorlage im Mitgliederbereich auf fvmg.de zu finden) und nach dem Pflegedienst durch den verantwortlichen Pflegewart unterschrieben in den Vereinsbriefkasten abzulegen.
– Der Vorstand ist bei einem Corona-Fall zu informieren, der dann die Anwesenheitsliste (Infektionskette) bei Bedarf an das zuständige Gesundheitsamt aushändigt. Sollte der Vorstand eine Kenntnis über einen positiven Corona-Fall erhalten, dann informiert er umgehend die Teilnehmer des Pflegedienstes.
– Nach ca. 3 Wochen wird die Anwesenheitsliste durch den Vorstand vernichtet.
– Die Verantwortung für die Einhaltung der Hygienevorschriften während des Pflegedienstes obliegt beim
Pflegewart. Der Pflegewart hat das Recht und die Pflicht beteiligte Mitglieder auf die Vorschriften
hinzuweisen und bei Zuwiderhandlung vom Pflegedienst auszuschließen.