Auf dieser Seite wird Dir geholfen. Wir fassen hier die typischen Fragestellungen und dazu die passenden Antworten zusammen. Sollte Deine Frage hier nicht dabei sein, dann kontaktiere uns doch einfach per E-Mail unter info@fvmg.de
Für Mitglieder
Das neue Passwort für den Mitgliederbereich auf fvmg.de wechselt zum 01.03. Bis dahin gilt das Passwort des Vorjahres.
Unser Schlüsselsystem ist in die Jahre gekommen und wir hatten einen sehr hohen Aufwand neue Schlüssel bereitzustellen oder abgebrochene Schlüssel auszutauschen. Aus diesem Grund haben wir uns für Zahlenschlösser entschieden, die zum 01.04.2022 an den abgeschlossenen Gewässern angebracht wurden. Die Zahlenkombination wechselt jährlich und steht an zwei unterschiedlichen Stellen auf Deinen Papieren.
1. Auf dem Kombi-Dokument Erlaubnisschein und Fangkarte als erste Zeile unter deiner Unterschrift.
2. Auf dem Jahresanschreiben mit den wichtigsten Informationen zum aktuellen Jahr.
Ja, seit Oktober 2023 benötigt man einen speziellen Schlüssel, um das Schloss dort zu öffnen. Nur von der anderen Seite der Pulvermühle kommt man wie gewohnt über das Zahlenschloss auf diese Seite. Dies mussten wir aus Gründen von Vandalismus wieder einführen.
Solltest du noch deinen alten Schlüssel von uns haben, dann kannst du diesen für das Schloss verwenden. Wenn du keinen Schlüssel hast, dann kannst du dir einen Schlüssel während der Vereinssprechstunde abholen. Beachte aber bitte den u.g. Hinweis.
Hinweis:
Auf der Jahreshauptversammlung 2024 ist abgestimmt worden, dass zum 01.03.2025 ein neues Schließsystem (wieder) mit Schlüssel eingeführt wird. Sobald die neuen Schlüssel abgeholt werden können, werden wir separat darüber informieren.
Ja, die Nutzung eines Futterbootes ist erlaubt, außer am Maschener Moorsee (MAM), da der See in einem Landschaftschutzgebiet liegt.
Das neue Zahlenschloss muss man – anders als bei vielleicht üblichen Zahlenschlössern – nach dem Einstellen des PINs leicht zusammendrücken. Erst dann öffnet sich das Zahlenschloss.
Da wir diesen Verein ehrenamtlich aktualisieren, ist unser Vereinsbüro einmal im Monat fest besetzt. Die Vereinssprechstunde ist jeden 2. Dienstag im Monat von 18.00 bis 19.00 Uhr für Dich besetzt und es sind dann Vertreter des geschäftsführenden Vorstandes vor Ort. Die meisten Anfragen können aber bereits über unser Mitgliederbereich auf dieser Webseite geregelt werden.
Hier gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Online bestellen Im Mitgliederbereich findest Du den Menüpunkt „Bestellung eines Parkaufklebers“. Dort kannst unter der Angabe Deiner Daten bis zu 3 Parkaufkleber (2 EUR je Aufkleber) bestellen und wir senden Dir diesen dann postalisch zu.
2. Vereinssprechstunde In der Vereinssprechstunde jeden 2. Dienstag im Monat von 18.00 bis 19.00 Uhr kannst Du Dir einen Aufkleber auch gerne persönlich abholen.
Hinweis: Die Einnahmen der Parkaufkleber kommen unserer Jugendabteilung zu gute.
Damit Du auch weiterhin Deine Erlaubnisscheine, Rechnungen etc. per Post erhältst und wir Dich bei wichtigen Änderungen informieren können, ist es äußerst wichtig, dass Du uns Adressänderungen rechtzeitig mitteilst. So vermeidest Du auch mögliche Folgegebühren für Postrückläufer und Nachforschungen.
Dafür gibt es ein Kontaktformular, welches Du unter Kontakt- und Adressänderungen findest.
Wir benötigen in diesem Fall dringend eine neue unterschriebene SEPA Lastschrift. Bitte schicke uns das SEPA Lastschrift Formular mit der neuen Bankverbindung postalisch an Fischereiverein Meckelfeld-Glüsingen e.V. Himmelsbruch 14 in 21217 Seevetal.
Das passende Formular ist zu finden unter Formulare & Co..
Der späteste Abgabetermin für das Kombidokument (Fangkarte, Pflegedienste) ist der 31.12. Am besten Du machst dir vor der Abgabe eine Kopie des Dokumentes und gibst es dann ab. So kannst du bis zum Versand des neuen Kombi-Dokumentes weiterhin angeln gehen.
Leistest du bis zum Erhalt der neuen Dokumente Pflegedienste oder gehst angeln, dann kannst du das auf der Kopie vermerken und dann mit Erhalt des neuen Dokumentes übertragen.
Deine Lebenssituation hat sich verändert und die Mitgliedschaft beim Fischereiverein Meckelfeld-Glüsingen e.V. passt nicht mehr zu Dir? Dann gibt es die Möglichkeit zu kündigen. In unsere Satzung gibt es dafür bestimmte Vorgaben:
Persönlich schriftlich mitgeteilten Austrittswunsch des Mitgliedes (Kündigung) an den Geschäftsführenden Vorstand zur folgend festgesetzten Frist: Der Austritt des Mitglieds ist zum Jahresende möglich, sofern die Kündigung bis zum 30.09. des Jahres (Datum des Poststempels) eingereicht wurde.
Siehe Satzung §06, Absatz 01a
Aber warte…
Du hast eventuell nur für einen bestimmten Zeitraum keine Zeit mehr zum Angeln? Dann überlege Dir, ob Du Deine aktive Mitgliedschaft nicht in eine passive Mitgliedschaft für das Folgejahr änderst. Es muss also nicht gleich eine Kündigung sein.
Die jährliche passive Mitgliedschaft kostet Dich nur 35 EUR pro Jahr (lg. Gebührenordnung 2023) und Du kannst dann immer noch an den Senioren Hegefischen-Veranstaltungen (ca. 7 Veranstaltungen pro Jahr) teilnehmen. Es sind dann keine Pflegestunden zu leisten und Du hast auf der Jahreshauptversammlung kein Stimmrecht. So sparst Du dann auch bei einer erneuten Aufnahme die erneut fälligen Aufnahmegebühren. Ein Wechsel zur passiven Mitgliedschaft ist dann jederzeit innerhalb des Jahres wieder möglich.
Auch der Wechsel in die passive Mitgliedschaft ist bis zum 30.09. schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand einzureichen.
Siehe Satzung §04, Absatz 10 und 11
Der Zugang zum Mitgliederbereich wechselt jährlich sein Passwort. Dieses Passwort und das Login steht in Deinem Erlaubnisschein, der jedes Jahr an Dich versandt wird. Er ist auf der Seite mit Deiner Namen und Adresse zu finden (Abschnitt links oben).
Zusätzlich stehen die Zugangsdaten auf dem Erklärungsschreiben aus der Jahresanschreibung.
Wir freuen uns, dass Dir der Verein so gut gefällt, dass Du auch weitere Menschen davon überzeugen kannst in unseren Fischereiverein einzutreten. Dafür muss das neue Mitglied Dich auf dem Antrag als geworbenes Mitglied eintragen.
Wir haben dafür vor einiger Zeit eine Werberprämie eingeführt
– Erwachsenes Mitglied wirbt neues Mitglied -> 25,00 € je Neumitglied; maximal Jahresgrundbeitrag (Erwachsene)
Die Verrechnung bzw. Erstattung erfolgt ca. 3 Monate nach Aufnahme des neuen Mitgliedes.
Das Vereinshaus kann nur von Mitgliedern gemietet werden. An Nicht-Mitglieder werden keine Vermietungen durchgeführt.
Für Vermietungsanfragen wende Dich bitte telefonisch an Timo Schiemann (Tel. 0152 53588185) oder auch per E-Mail an vermietung@fvmg.de
In unserer aktuellen Gewässerordnung (§8 Vereinsveranstaltungen) steht folgendes:
An den Veranstaltungen des Vereins sollte möglichst jedes Mitglied ab und zu mal teilnehmen. Sie fördern die Geselligkeit und den Zusammenhalt des Vereins. Die jeweiligen Gewässer sind bei allen Veranstaltungen, auch bei speziellen Jugend- und Senioren-Veranstaltungen, ab 0.00 Uhr bis zum Veranstaltungs-Ende gesperrt.
Die Erlaubnisscheine, sowie Einladung zur JHV und die Jahresrechnung werden im Januar erstellt und gehen Anfang Februar in den Versand per Post.
Insbesondere aufgrund der Jahresrechnung ist es wichtig, dass wir fristgerecht deine Papiere zum 31.12. erhalten. Jede spätere Abgabe erzeugt bei uns Aufwand und sorgt für Verzögerung.
Die jahresgebühr für das neue Jahr wird derzeit am 01.04. automatisch per Lastschrift von deinem Konto abgebucht. Die Rechnung erhältst Du mit der Jahresaussendung Anfang Februar. Dort sind die Beträge und das Abbuchungskonto vermerkt.
Solltest Du keine Lastschrift bei uns abgegeben haben, wird Dir mit der Jahresaussendung die Rechnung inkl. Zahlungsziel per Post zugeschickt.
Eine Bootsmarke für das laufende Jahr bekommst Du auf zwei Wegen:
1. Du kommst zur Vereinssprechstunde (jeden 2. Dienstag im Monat von 18.00 bis 19.00 Uhr) und holst Dir gegen eine Gebühr Deine Bootsmarke persönlich ab.
2. Du meldest Dich im Mitgliederbereich an gehst zum Menüpunkt „Beantragung einer Bootsmarke“, liest Dir aufmerksam den Text durch, füllst das Formular aus und bekommst dann gegen eine Gebühr die Bootsmarke postalisch zugeschickt.
Link: Beantragung einer Bootsmarke
Hinweis:
In beiden Fällen wird die Gebühr der Bootsmarke vom Konto per Lastschrift abgebucht.
Eine Seevekarte für das laufende Jahr bekommst Du auf zwei Wegen:
1. Du kommst zur Vereinssprechstunde (jeden 2. Dienstag im Monat von 18.00 bis 19.00 Uhr) und holst Dir gegen eine Gebühr Deine Seevekarte persönlich ab.
2. Du meldest Dich im Mitgliederbereich an gehst zum Menüpunkt „Beantragung einer Seevekarte“, liest Dir aufmerksam den Text durch, füllst das Formular aus und bekommst dann gegen eine Gebühr die Seevekarte postalisch zugeschickt.
Link: Beantragung einer Bootsmarke
Hinweise:
– In beiden Fällen wird die Gebühr der Seevekarte vom Konto per Lastschrift abgebucht.
– Für den Erhalt der Seevekarte benötigst Du eine bestandene Spinn- und Fliegenfischerprüfung.
Für Nicht-Mitglieder
Nein! Die Spinnfischerprüfung ist heutzutage auch nicht mehr Bestandteil des heutigen Fischereilehrganges. Lediglich, wenn Du bei uns an der Seeve angeln möchtest, benötigst Du einen Fliegenfischerschein, der eine bestandene Spinnfischprüfung voraussetzt. Beide Lehrgänge bieten wir einmal jährlich an.
Da wir diesen Verein ehrenamtlich aktualisieren, ist unser Vereinsbüro einmal im Monat fest besetzt. Die Vereinssprechstunde ist jeden 2. Dienstag im Monat von 18.00 bis 19.00 Uhr für Dich besetzt und es sind dann Vertreter des geschäftsführenden Vorstandes vor Ort. Die meisten Anfragen können aber bereits über unser Mitgliederbereich auf dieser Webseite geregelt werden.
Wir bieten aktuell einmal im Jahr einen Fischereilehrgang mit anschließender Prüfung an. Informationen zu unseren Lehrgängen findest Du auf unserer Webseite unter Fischereilehrgang.
Mit Anmeldung zu dem Fischereilehrgang und einer vorherigen Einweisung zur waidgerechten Behandlung, darfst Du dennoch in den Verein eintreten und an bestimmten Vereinsgewässern angeln.
Du kannst natürlich auch an externen Lehrgängen und Prüfungen teilnehmen. Grundsätzlich gilt, dass die bestandene Prüfung innerhalb von 12 Monaten vorliegen muss.
Das Vereinshaus kann nur von Mitgliedern gemietet werden. An Nicht-Mitglieder werden keine Vermietungen durchgeführt.
Für Vermietungsanfragen wende Dich bitte telefonisch an Timo Schiemann (Tel. 0152 53588185) oder auch per E-Mail an vermietung@fvmg.de
Zunächst freuen wir uns, dass Du Mitglied werden möchtest.
Eine Mitgliedschaft eröffnet Dir die Möglichkeit, an aktuell 22 Gewässern – kleinen Teichen im Wald, großen Seen wie dem See im Großen Moor, einem der größten Ströme Deutschlands – der Elbe – oder einem Salmonidengewässer wie der Seeve dem attraktiven Freizeitvergnügen der Angelfischerei nachzugehen.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die bestandene Fischereiprüfung.
Wir benötige per Post folgende Unterlagen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten:
1. Kleines Anschreiben mit dem Wunschaufnahmedatum (siehe Termine auf Mitgliedschaft)
2. Aufnahmeantrag und Einwilligung zur Datenerfassung und -nutzung (Rückseite)
3. Kopie des Fischereischeins (Vorder- und Rückseite)
4. 1 Passbild (ein Passbild und kein Urlaubsfoto ;-) )
Notwendige Formulare findest Du unter Formulare & Co.
Sende uns die o.g. Unterlagen per Post an
Fischereiverein Meckelfeld-Glüsingen e.V.
Himmelsbruch 14
21217 Seevetal
Danach erhältst Du von uns bei Angabe Deiner E-Mail Adresse eine kleine Begrüßungs-E-Mail. Danach erhältst Du separat eine Einladung zu einem Sammel-Aufnahmetermin in unserem Vereinshaus. Siehe auch Mitgliedschaft
Da wir den Verein ehrenamtlich betreuen, habe ein bisschen Geduld und es kann auch mal sein, dass Du nicht unmittelbar eine Rückmeldung erhältst.
Die jahresgebühr für das neue Jahr wird derzeit am 01.04. automatisch per Lastschrift von deinem Konto abgebucht. Die Rechnung erhältst Du mit der Jahresaussendung Anfang Februar. Dort sind die Beträge und das Abbuchungskonto vermerkt.
Solltest Du keine Lastschrift bei uns abgegeben haben, wird Dir mit der Jahresaussendung die Rechnung inkl. Zahlungsziel per Post zugeschickt.
Unsere aktuelle Gebührenordnung findest Du unter Formulare & Co..
Die Gebühr für Erwachsene setzt sich immer aus dem Jahresgrundbetrag plus einem Grundbetrag für den Besatz zusammen. Aktuell kostet die Mitgliedschaft jährlich somit nur 110 EUR (80 EUR Grundbetrag plus 30 EUR Besatzabgabe).
Junioren bezahlen derzeit nur die Besatzabgabe in Höhe von 30 EUR pro Jahr.