Allgemeine Informationen und Regeln zum Tauchbetrieb
Die Informationen und Regeln dienen dem Schutz der Seen, der Lebewesen im und am Wasser, und aller Mitglieder des Angelvereins. Alle Taucher verpflichten sich zur Unterstützung des Fischereivereins, vor allem zum Schutz der Unterwasserwelt und der Uferregionen. Zusätzlich zum Freizeittauchen sind Besonderheiten und / oder Auffälligkeiten (z.B. Fischsterben, grobe Verunreinigungen, Müll und Unrat, Gewässerveränderungen) regelmäßig zu dokumentieren und dem jeweiligen Gewässerwart mitzuteilen. Diese ist dann verpflichtet, dem geschäftsführenden Vorstand nach Dringlichkeit schnellstmöglich darüber Meldung zu machen.
Die neue Tauchsportabteilung wird durch eine Spartenleitung (ein Tauch-Spartenleiter und 1 stellvertretende Spartenleiter) vertreten. Die Spartenleitung gehört zum erweiterten Vorstand. Diese werden im ersten Jahr komissarisch vom GF-Vorstand eingesetzt. Namensvorschläge kommen von der Tauchsportgruppe.
Als Tauchgewässer stehen der Pulvermühlensee und der große Moorsee zur Verfügung. Die Nutzung anderer Gewässer ist NUR NACH vorheriger Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand erlaubt.
Der Mitgliedsbeitrag „Aktiv“ beträgt jährlich derzeit 75 Euro. Jedes Mitglied wird als stimmberechtigtes, aktives Mitglied geführt. Die Aufnahmegebühr und die Geldersatzleistung für die Pflegedienste entfallen im Probejahr 2019. Im Probejahr können die eigentlich verpflichtenden Pflegedienste für aktive Mitglieder auf freiwilliger Basis erfolgen. Ab 2020 – nach einer positiven Entscheidung zur Weiterführung der Tauchsparte auf der JHV – gilt die allgemeine Aufnahmegebühr für alle Neumitglieder und die üblichen Regularien zu den Pflegediensten. Eine Umstellung von aktive auf passive (ruhende) Mitgliedschaft ist möglich. Man bleibt dann Mitglied, kann alle Veranstaltungen des Vereins mitmachen (JHV, gesellige Veranstaltungen, etc.), der
Jahresbeitrag reduziert sich auf derzeit 35 Euro, man braucht keine Pflegedienste zu leisten, darf dann aber auch nicht mehr tauchen. Die Umstellung kann immer nur für ein gesamtes Jahr (01.01. – 31.12.) zum Jahresende erfolgen.
Die Mitgliedschaft in der Tauchsparte berechtigt nicht zum Angeln an den Gewässern des Angelvereins.
Als Nachweis der Mitgliedschaft erhält jedes Mitglied einen Ausweis. Der Ausweis muss immer am See mitgeführt werden.
Eine reguläre Nutzung der Toiletten im Vereinsheim ist nicht möglich. Ab 15.05. bis ca. 15.09. stehen Dixiehäuschen am Pulvermühlensee und am Großen Moorsee zur Verfügung. Die Nutzung ist öffentlich.
Wer gegen aktuelle Vorgaben und Regeln verstößt, muss mit einer Sanktion nach der gültigen Satzung des Vereins, ggf. mit einer Abmahnung und / oder mit dem Ausschluss aus der Abteilung / dem Verein rechnen.
Sollte durch den Tauchbetrieb eine Verschlechterung des Gewässerzustandes erfolgen oder es zu massiven Problemen mit dem Verpächter des Gewässers (PUM und GRM: Gemeinde Seevetal) oder anderen Freizeitnutzern kommen, so muss über die Veränderung und / oder Einstellung des Tauchbetriebes (ggf. Auflösung der Tauchsparte) innerhalb des Vorstandes beraten werden.
Sollten aus wichtigen Gründen diese (Probejahr-) Regeln verändert oder angepasst werden müssen, so sollte dies immer mit Vorstand und Spartenleitung möglichst im Einvernehmen geschehen.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Tauchsportabteilung des FVMG
– Vorhandene Tauchausbildung bei einem der anerkannten Verbände (PADI, VdSt, SSI, etc.). Der Nachweis erfolgt bei Eintritt gegenüber der Spartenleitung.
– Es besteht eine vorhandene aktive Tauchversicherung, der Nachweis erfolgt jährlich gegenüber dem Schriftwart.
– Für Mitglieder ist eine gültige ärztliche Tauch-Tauglichkeits-Untersuchung vorzulegen. Der Nachweis erfolgt jährlich oder nach Ablauf der Gültigkeit gegenüber dem Schriftwart.
Weitere Informationen und Regeln
1. Wer darf tauchen?
Tauchen dürfen nur Mitglieder der Tauchsportabteilung des Fischereivereins Meckelfeld-Glüsingen e.V. und (zum Zwecke des Einsatzübens) die Taucher von Rettungskräften (Feuerwehr, THW, DLRG, etc.). Bis zu zwei Tauchgänge eines brevetierten (noch) Nicht-Tauchspartenmitgliedes unter der Aufsicht eines erfahrenen Tauchers der Tauchsportabteilung in Form eines Besichtigungstauchens zum Zwecke der Entscheidungsfindung: „Werde ich Mitglied oder nicht“ sind erlaubt.
2. Was ist vor dem Tauchen zu beachten?
Hier ist ein vereinfachtes Verfahren anzustreben, welches dem Taucher auch ermöglicht spontan tauchen zu gehen. Anmeldung z.B. per WA oder SMS (mit Weiterleitung an Vorstand)
3. Was ist beim Tauchen zu beachten? Wie dürfen die Seen genutzt werden?
Der Tauchbetrieb in der Tauchabteilung erfolgt immer innerhalb der eigenen Ausbildungsgrenzen des jeweiligen Tauchers. Das Tauchen bei Gewitter, bei gefrorener Wasseroberfläche ist ausgeschlossen. Solotauchen können nur brevetierte Taucher mit besonderen Regeln!!!
Durchgeführt werden können das Gerätetauchen und das Freitauchen (Apnoe).
Das Gerätetauchen in den Seen ist aus Sicherheitsgründen nur mit einer kaltwassertauglichen Konfiguration (zwei getrennte, erste Stufen) erlaubt.
Die Nutzung eines Bootes zum Zwecke des Tauchengehens vom Boot aus ist nicht zulässig. Die Nutzung eines nicht-motorisierten, kleinen Bootes zum Transport des Tauchgerätes zum Taucheinsatzort oder zum Abtransport von Unrat, der beim Tauchen eingesammelt wird, ist hingegen erlaubt. Ebenso ist die Begleitung der Taucher mit einem Boot als quasi „Beiboot oder Begleitboot“, besetzt mit mind. einem schwimmfähigen Nicht-Tauchenden, erlaubt.
Vor dem Tauchgang ist zu prüfen, inwieweit sich Angler vor Ort im geplanten Tauchbereich befinden. Dies ist vor dem direkten Abtauchen noch einmal zu prüfen. Der Tauchgang ist neu zu planen, um den Unterwasserkontakt zu vermeiden.