Freunde des Tauchsports aufgepasst!!!
Schon lange hatten wir die Idee, in der Nähe unserer Heimat eine Tauchmöglichkeit für brevetierte Taucher zu finden, nun haben wir endlich (2018) den Fischereiverein Meckelfeld-Glüsingen e.V. gefunden!
Bei einem ersten Telefonat im Jahr 2019 mit dem Vorstand, stellte sich schnell heraus, dass wir sicher zusammenfinden würden. Gemeinsam haben wir eine Tauchpflegegruppe gegründet. Die nächsten Monate bis zur nächsten Jahreshauptversammlung galten als Probezeit.
Wir freuen uns derzeit über die Neuzugänge in unserer Tauchpflegegruppe.
Wir machen keine Tauchausbildung an den Seen, sondern genießen die Ruhe unter Wasser, das Miteinander und die gemeinsamen Tauchreinigungsdienste, wovon wir aufgrund der Pandemie leider erst einen am 26.10.2019 gemeinsam mit Feuerwehr und DLRG durchführen konnten. Weitere werden für die kommende Zeit geplant und natürlich auch durchgeführt.
Für Anregungen, Wünsche etc. sind wir jederzeit zu haben und freuen uns auf neue Mitglieder.
Natürlich haben auch wir Informationen und Regeln zum Tauchbetrieb (siehe Formulare & Co).
Die Informationen und Regeln dienen dem Schutz der Seen, der Lebewesen und aller Mitglieder des Angelvereins. Alle Taucher verpflichten sich zur Unterstützung des Fischereivereins, vor allem zum Schutz der Unterwasserwelt. Zusätzlich zum Freizeittauchen sind Besonderheiten und/oder Auffälligkeiten (z.B. Fischsterben, grobe Verunreinigungen, Müll und Unrat) regelmäßig zu dokumentieren und dem jeweiligen Gewässerwart mitzuteilen.
Als Tauchgewässer stehen der Pulvermühlenteich und der See im großen Moor zur Verfügung.
Die Mitgliedschaft in der Tauchpflegegruppe berechtigt nicht zum Angeln an den Gewässern des Angelvereins.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft:
- Vorhandene Tauchausbildung bei einem der anerkannten Verbände (PADI, VdSt, SSI, etc.).
- Eine vorhandene aktive Tauchversicherung (Dan/Aquamed).
- Für Mitglieder ist eine gültige ärztliche Tauch-Tauglichkeits-Untersuchung vorzulegen.
- Die Voraussetzungen sind bei Eintritt und regelmäßig jährlich oder nach Ablauf der Gültigkeit nachzuweisen.