Allgemeine Fangbegrenzungen, Schonzeiten und Mindestmaße
Stand: 2024
Genereller Hinweis
Gesetzlich ist es ganzjährig verboten, folgende Fischarten zu fangen:
Bach-, Fluss- und Meerneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Groppe, Nase und Schlammpeitzger (gem. Binnenfischereiordnung vom 06.07.1989)
Für die Seeve und die Luhe gelten andere Fangbegrenzungen, Schonzeiten und Mindestmaße! Bitte die jeweiligen Erlaubnisscheine beachten.
Die Zanderschonzeit weicht an Elbstrecke 1 (G) und Elbstrecke 2 (K) ab. Sie untere Teil des o.g. Bildes.
Irrtümer sind vorbehalten. Die gültigen Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbegrenzungen sind immer euren Angelpapieren zu entnehmen!