Um die Attraktivität des FVMG zu steigern möchte wir interessierten Nicht-Mitgliedern eine Möglichkeit des kostenlosen Schnupper-Angelns zum Zwecke des Kennenlernens einiger Vereinsgewässer unter Aufsicht und im Beisammensein eines aktiven, volljährigen FVMG-Mitgliedes ermöglichen.
Voraussetzungen und allgemeine Regelungen zum Mitangeln eines Nicht-FVMG-Mitgliedes
Der Mitangler angelt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Alle Versicherungen (z.B. Unfall-Schutz, Haftpflicht, …), die dem FVMG-Mitglied während der Angel-Ausübung durch die Vereinsseite zur Verfügung stehen, gelten für den Mitangler generell nicht! Der interessierte Mitangler muss die Fischerprüfung abgelegt und bestanden haben.
Jeder Mitangler darf innerhalb eines Kalenderjahres an maximal drei Tagen mit unterschiedlichem Datum pro Tag jeweils eines der aufgeführten Gewässer befischen.
Der Mitangler muss die ganze Zeit von einem aktiven, volljährigen FVMG-Mitglied mit bestandener Sportfischerprüfung angelnd begleitet werden. Sollte der FVMG-Angler das Angeln einstellen (ggf. auch nur zeitweise), so muss der Mitangler dies ebenso unverzüglich tun. Ein Mitbetreuen der anderen Ruten ist für beide Parteien gegenseitig unzulässig. Jedes FVMG-Mitglied darf maximal einen Mitangler zur Zeit mitnehmen. Die Angelplätze beider Angler müssen unmittelbar benachbart sein.
Die Fangbegrenzung und alle weiteren Einschränkungen / Bedingungen des FVMG-Mitgliedes gelten dann für die Zeit des Gastangelns für beide Angler zusammen. Die für den FVMG-Angler gültige, maximal zulässige Rutenanzahl kann für beide zusammen verdoppelt werden. Der Mitangler muss dem FVMG-Vorstand im Voraus vom begleitenden FVMG-Mitglied schriftlich per Online-Formular (siehe Tabreiter „Anmeldung“) beim Vorstand angemeldet werden.
Aus dem Verein ausgeschlossene ehemalige Mitglieder sind von dieser Mitangler-Regelung ausgeschlossen.
Der Name des Mitanglers und die Dauer des Aufenthaltes muss in der Fangkarte des begleitenden Mitgliedes in einer Zusatzzeile vor Angelbeginn eingetragen werden. Alle innerhalb der Fangbegrenzung gefangenen, maßigen und mitgenommenen Fische sind in dieser Fangkarte zusammen einzutragen (unabhängig vom Fänger).
Sollte ein Verstoß gegen eine Regelung des Vereins oder dieser Bedingungen vorliegen (egal, ob vom FVMG-Mitglied oder vom Mitangler begangen), so ist diesem Mitangler das Angeln sofort und auch für die eventuell noch möglichen Resttage dieses Mitangel-Jahres verboten. Über die Sanktionierung des FVMG-Mitgliedes wegen des Verstoßes wird im Vorstand gesondert entschieden.
Es dürfen ausschließlich der Pulvermühlen-Teich (PUM), der große Moorsee (GRM), der Teich in Karoxbostel (KXT) und der Loher Teich (LOT) zur Nutzung dieser Mitangler-Regelung beangelt werden. Der Maschener Moorsee muss aufgrund seiner öffentlichen Typisierung (Landschaftschutzgebiet FFH) und der damit verbunden Restriktionen besonders geschützt werden und steht ab sofort nicht mehr für das Gastangeln zur Verfügung. Aufgrund der hohen Anzahl der Begehungen steht der Kleine Moorsee (KLM) ebenfalls nicht mehr zum Gastangeln zur Verfügung.

