Deine Lebenssituation hat sich verändert und die Mitgliedschaft beim Fischereiverein Meckelfeld-Glüsingen e.V. passt nicht mehr zu Dir? Dann gibt es die Möglichkeit zu kündigen. In unsere Satzung gibt es dafür bestimmte Vorgaben:
Persönlich schriftlich mitgeteilten Austrittswunsch des Mitgliedes (Kündigung) an den Geschäftsführenden Vorstand zur folgend festgesetzten Frist: Der Austritt des Mitglieds ist zum Jahresende möglich, sofern die Kündigung bis zum 30.09. des Jahres (Datum des Poststempels) eingereicht wurde.
Siehe Satzung §06, Absatz 01a
Aber warte…
Du hast eventuell nur für einen bestimmten Zeitraum keine Zeit mehr zum Angeln? Dann überlege Dir, ob Du Deine aktive Mitgliedschaft nicht in eine passive Mitgliedschaft für das Folgejahr änderst. Es muss also nicht gleich eine Kündigung sein.
Die jährliche passive Mitgliedschaft kostet Dich nur 35 EUR pro Jahr (lt. aktueller Gebührenordnung) und Du kannst dann immer noch an den Senioren Hegefischen-Veranstaltungen (ca. 7 Veranstaltungen pro Jahr) teilnehmen. Es sind dann keine Pflegestunden zu leisten und Du hast auf der Jahreshauptversammlung kein Stimmrecht. So sparst Du dann auch bei einer erneuten Aufnahme die erneut fälligen Aufnahmegebühren. Ein Wechsel zur passiven Mitgliedschaft ist dann jederzeit innerhalb des Jahres wieder möglich.
Siehe Satzung §04, Absatz 10 und 11