Tauchvoraussetzungen und -regelungen

Allgemeine Informationen und Regeln zum Tauchbetrieb

Die Informationen und Regeln dienen dem Schutz der Seen, der Lebewesen im und am Wasser, und aller Mitglieder des Angelvereins. Alle Taucher verpflichten sich zur Unterstützung des Fischereivereins, vor allem zum Schutz der Unterwasserwelt und der Uferregionen. Zusätzlich zum Freizeittauchen sind Besonderheiten und / oder Auffälligkeiten (z.B. Fischsterben, grobe Verunreinigungen, Müll und Unrat, Gewässerveränderungen) regelmäßig zu dokumentieren und dem jeweiligen Gewässerwart mitzuteilen. Diese ist dann verpflichtet, dem geschäftsführenden Vorstand nach Dringlichkeit schnellstmöglich darüber Meldung zu machen.

Die Tauchsportabteilung wird durch eine Spartenleitung (ein Tauch-Spartenleiter und 1 stellvertretende Spartenleiter) vertreten. Die Spartenleitung gehört zum erweiterten Vorstand. Als Tauchgewässer stehen der Pulvermühlensee und der große Moorsee zur Verfügung. Die Nutzung anderer Gewässer ist NUR NACH vorheriger Absprache mit dem geschäftsführenden Vorstand erlaubt.

Die Mitgliedschaft in der Tauchsparte berechtigt nicht zum Angeln an den Gewässern des Angelvereins. Als Nachweis der Mitgliedschaft erhält jedes Mitglied einen Ausweis. Der Ausweis muss immer am See mitgeführt werden.

Wer gegen aktuelle Vorgaben und Regeln verstößt, muss mit einer Sanktion nach der gültigen Satzung des Vereins, ggf. mit einer Abmahnung und / oder mit dem Ausschluss aus der Abteilung / dem Verein rechnen. Sollte durch den Tauchbetrieb eine Verschlechterung des Gewässerzustandes erfolgen oder es zu massiven Problemen mit dem Verpächter des Gewässers (PUM und GRM: Gemeinde Seevetal) oder anderen Freizeitnutzern kommen, so muss über die Veränderung und / oder Einstellung des Tauchbetriebes (ggf. Auflösung der Tauchsparte) innerhalb des Vorstandes beraten werden.

Sollten aus wichtigen Gründen diese (Probejahr-) Regeln verändert oder angepasst werden müssen, so sollte dies immer mit Vorstand und Spartenleitung möglichst im Einvernehmen geschehen.

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Tauchsportabteilung des FV Meckelfeld-Glüsingen e.V.

  • Vorhandene Tauchausbildung bei einem der anerkannten Verbände (PADI, VdSt, SSI, etc.). Der Nachweis erfolgt bei Eintritt gegenüber der Spartenleitung.
  • Es besteht eine vorhandene aktive Tauchversicherung, der Nachweis erfolgt aktiv jährlich gegenüber dem
    Schriftführer.
  • Für Mitglieder ist eine gültige ärztliche Tauch-Tauglichkeits-Untersuchung vorzulegen. Der Nachweis
    erfolgt jährlich oder nach Ablauf der Gültigkeit gegenüber dem Schriftführer.

Weitere Informationen und Regeln

Wer darf tauchen?

Tauchen dürfen nur Mitglieder der Tauchsportabteilung des Fischereivereins Meckelfeld-Glüsingen e.V. und (zum Zwecke des Einsatzübens) die Taucher von Rettungskräften (Feuerwehr, THW, DLRG, etc.).

Bis zu zwei Tauchgänge eines brevetierten (noch) Nicht-Tauchspartenmitgliedes unter der Aufsicht eines erfahrenen Tauchers der Tauchsportabteilung in Form eines Besichtigungstauchens zum Zwecke der Entscheidungsfindung: „Werde ich Mitglied oder nicht“ sind erlaubt.

Was ist vor dem Tauchen zu beachten?

  • Hier ist ein vereinfachtes Verfahren anzustreben, welches dem Taucher auch ermöglicht spontan tauchen zu gehen. Anmeldung z.B. per WA oder SMS (mit Weiterleitung an Vorstand).

Was ist beim Tauchen zu beachten? Wie dürfen die Seen genutzt werden?

  • Der Tauchbetrieb in der Tauchabteilung erfolgt immer innerhalb der eigenen Ausbildungsgrenzen des jeweiligen Tauchers. Das Tauchen bei Gewitter, bei gefrorener Wasseroberfläche ist ausgeschlossen.
  • Solotauchen können nur brevetierte Taucher mit besonderen Regeln (s.u.).
  • Durchgeführt werden können das Gerätetauchen und das Freitauchen (Apnoe)(s.u.).
  • Das Gerätetauchen in den Seen ist aus Sicherheitsgründen nur mit einer kaltwassertauglichen Konfiguration
    (zwei getrennte, erste Stufen) erlaubt.
  • Die Nutzung eines Bootes zum Zwecke des Tauchengehens vom Boot aus ist nicht zulässig. Die Nutzung eines nicht-motorisierten, kleinen Bootes zum Transport des Tauchgerätes zum Taucheinsatzort oder zum Abtransport von Unrat, der beim Tauchen eingesammelt wird, ist hingegen erlaubt. Ebenso ist die Begleitung der Taucher mit einem Boot als quasi „Beiboot oder Begleitboot“, besetzt mit mind. einem schwimmfähigen Nicht-Tauchenden, erlaubt.
  • Vor dem Tauchgang ist zu prüfen, inwieweit sich Angler vor Ort im geplanten Tauchbereich befinden. Dies ist vor dem direkten Abtauchen noch einmal zu prüfen. Der Tauchgang ist neu zu planen, um den Unterwasserkontakt zu vermeiden.

Grundvoraussetzungen für das Solotauchen

  • Min. 500 geloggte TG’s innerhalb der letzten 10 Jahre
  • Min. 50 TG’s innerhalb der letzten 12 Monate
  • TEC Ausbildung (TEC-Brevet, oder vergleichbares Alleintaucherbrevet, z.B. Self Reliant o.ä.)
  • Min. 100 TG nach der TEC Ausbildung
  • unabhängige Auftriebssysteme (Trocki + Wing/Jacket)
  • unabhängige Atemsysteme (kaltwassertauglich)
  • Doppeltank mit absperrbarer Brücke, oder Sidemount Konfiguration
  • 2 erste Stufen
  • 2 zweite Stufen
  • 2 Tauchcomputer (2 Tiefen- und 2 Zeitmesser)
  • Hauptlampe und Back-up Lampe
  • Ersatzmaske
  • 2 Schneidwerkzeuge (Messer oder Cutter)
  • Boje

Regeln für das Apnoetauchen (FREEDIVING)

  • In der Tauchabteilung dürfen nur zertifizierte Freediver, die eine Ausbildung bei einer international anerkannten Ausbildungsorganisation (BARAKUDA, Apnea-College, AIDA, SSI, PADI u.ä.) gemacht haben, tauchen.
  • Solotauchen beim Freediving ist untersagt.
  • Freediver, die noch nicht volljährig sind, dürfen nur mit Freedivern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben tauchen.
  • Sollte ein Freediver kein anerkanntes Brevet haben, kann er nur mit einem Freediving-Instructor, welcher der Tauchabteilung angehört, tauchen.
  • Es gibt keine Tiefenbeschränkung. Es sollte jedoch so getaucht werden, dass es dem Leistunglevel und Können des Tauchers entspricht.
  • In den Seen der Tauchabteilung, darf Tieftauchen nur mit Oberflächenboje, Führungsleine und Lanyard durchgeführt werden. Weiterhin gelten die allgemeinen Regeln der Tauchabteilung.

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