Eine Mitgliedschaft eröffnet die Möglichkeit, an aktuell 22 Gewässern – kleinen Teichen im Wald, großen Seen wie dem See im Großen Moor, einem der größten Ströme Deutschlands – der Elbe – oder einem Salmonidengewässer wie der Seeve dem attraktiven Freizeitvergnügen der Angelfischerei nachzugehen.
Zur Zeit sind fast 470 Angler Mitglieder des FVMG (Stand: Dezember 2018).
Eine Aufnahme in den Verein ist aktuell möglich. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die bestandene Fischereiprüfung bzw. die Anmeldung für den Lehrgang.
Über die aktuellen Lehrgangsmöglichkeiten beraten wir gern.
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann benötigen wir folgende Unterlagen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten:
1. Aufnahmeantrag
2. SEPA-Lastschrift
3. Kopie der Sportfischerprüfung und des aktuellen Fischereischeins
4. 2 Passbilder
Notwendige Formulare findest Du HIER
Hinweis: Bitte bedenke, dass wir unsere Arbeit ehrenamtlich durchführen und es sein kann, dass Du nicht sofort in wenigen Tagen eine Antwort erhältst. Wir versuchen trotzdem so zeitnah wie möglich zu antworten und Dein Anliegen zu klären.
Nachstehend ein Auszug aus unserer aktuellen Gebührenordnung** mit den Antworten auf die diesbezüglich am häufigsten an uns gestellten Fragen:
Altersgruppen
Mitläuferschaft = zwischen 10 und 18 Jahren (darf nur an den Jugendveranstaltungen teilnehmen; Mitläufergeld nur 20 EUR p.a.)
Junioren/Jugendliche = zwischen 10 und 18 Jahren (Jugendgruppe)
Senioren = ab 18 Jahren
Aufnahmegebühren | einmalig |
---|---|
Senioren | 80 Euro |
2. Familienmitglied* | 60 Euro |
jedes weitere Familienmitglied* | 40 Euro |
Jugendliche | 60 Euro |
Geschwister* | 40 Euro |
* Familie / Geschwister: Ehepartner/eheähnliche Gemeinschaften und deren Kinder (Kinder max. bis zum 25 Geburtstag).
Mitgliedbeitrag | jährlich | Eintritt ab 1. September; im Eintrittsjahr |
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Senioren | 75 Euro | 60 Euro |
Jugendliche | 40 Euro | 25 Euro |
Weitere Gebühren
Gebühr für Besatz | jährlich |
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Senioren | 30Euro |
Jugendliche | 30Euro |
Im Verein sind weiterhin jährlich 10 Stunden Pflegedienste zu leisten. Werden diese nicht abgeleistet wird im Folgejahr ein Ausgleich fällig:
Ausgleich für nicht geleisteten Pflegedienst Senioren | je Stunde 11Euro |
Ausgleich für nicht geleisteten Pflegedienst Jugend | je Stunde 6 Euro |
** Gebührenordnung des Kalenderjahres 2020; Irrtümer vorbehalten