Stand vom 25.04.2022
Gemäß der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus SARS CoV-2 und Mutanten (Niedersächsische Corona-Verordnung) sind wir verpflichtet in Ausübung unserer Vereinsaktivitäten ein schriftliches Hygienekonzept vorlegen zu können. Nachfolgend werden Aktivitäten und die vorgeschriebenen Verhaltensweisen der beteiligten Personen und Mitglieder sowie Obleute und Vorstandsmitglieder dargestellt.
Generell gilt bei jeder Vereinsveranstaltung
Der Verantwortliche (z.B. Pflegewart, Veranstaltungsleiter, Organisator) hat das Recht und die Pflicht, beteiligte Mitglieder und Personen auf die aktuell gültigen Vorschriften hinzuweisen und bei Zuwiderhandlung von der Veranstaltung (z.B. Pflegedienst, Gemeinschaftsangeln, Sitzung etc.) auszuschließen.
Pflegedienste
Arbeitseinsätze für den Natur-, Fisch- und Gewässerschutz am Gewässer und am Vereinshausgelände sind zulässig. Es ist möglichst ein Mindestabstand von mind. 1,5 Metern zu jeder anderen Person einzuhalten. Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass weiterhin direkte physische Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sind. Wir empfehlen, bei kurzfristigen kleineren Abständen (unter 1,5 Meter) zu anderen Personen dann einen Mund-Nasen-Masken zu tragen (Mund und Nase müssen bedeckt sein). Somit sind zu jedem Pflegedienst von den Beteiligten ein Mund-Nasen-Schutz mitzubringen und ggf. zu tragen, falls es die Bedingungen erfordern.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Hygienevorschriften während des Pflegedienstes obliegt dem Pflegewart.
Angelveranstaltung
Können durch die Junioren-, Senioren- und Meeresangelwarten durchgeführt werden:
• Abstandsregeln sind möglichst einzuhalten (analog Pflegedienste).
• Die verwendeten Tische sind nach der Veranstaltung zu säubern und zu desinfizieren.
• Es sind – falls notwendig – gem. der aktuellen Corona Verordnung des Landkreises Niedersachsen Nachweise zu Beginn zu kontrollieren.
Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen können im Vereinshaus durchgeführt werden:
• Abstandsregeln sind möglichst einhalten (analog Pflegedienste).
• Die verwendeten Tische sind nach der Sitzung zu säubern und zu desinfizieren.
Stammtisch
Stammtische können durchgeführt werden
• Die verwendeten Tische sind nach der Sitzung zu säubern und zu desinfizieren.
Vereinssprechstunde
Die Vereinssprechstunde kann durchgeführt werden:
• Es ist die Abstandsregel einzuhalten.
Vereinshaus
Vermietungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt (analog den Vorgaben “private Feiern in
Gastronomiebetrieben”:
• Vorlage eines Hygienekonzeptes gem. der z.Zt. gültigen Richtlinien (vom Veranstalter vorzulegen)
• Belehrung des Veranstalters über den Haftungsausschluss des FVMG für die durchzuführende
Veranstaltung. Dieses ist mit Unterschrift zu dokumentieren.
Der Vorstand fordert alle Beteiligten zu strikter Einhaltung dieser Hygienevorschriften auf, damit
auch in Zukunft weiter Vereinsveranstaltungen – mit möglichst geringem gesundheitlichen Risiko –
stattfinden können.
Sollten sich gesetzliche Verordnungen verändern, wird der Vorstand einen neuen Stand der
Hygienevorschriften besprechen und veröffentlichen.