Stand vom 09.02.2021
Gem. der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) sind wir verpflichtet in Ausübung unserer Vereinsaktivitäten ein schriftliches Hygienekonzept vorlegen zu können.
Nachfolgend werden Aktivitäten und die vorgeschriebenen Verhaltensweisen der beteiligten Mitglieder, sowie Obleute und Vorstandsmitglieder dargestellt.
Pflegedienste
Arbeitseinsätze für den Natur-, Fisch- und Gewässerschutz am Gewässer sind zulässig und höchst dankenswert. Es ist ein Mindestabstand von mind. 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum Hausstand gehört, eingehalten werden und es darf nicht zu Ansammlungen von Personen aus mehr als zwei Haushalten kommen, d.h. es sind Arbeitsgruppen mit nicht mehr als 2 Personen zu bilden bzw. einzeln und es wird ein fester Arbeitsbereich zugewiesen. Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass weiterhin direkte physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sind.
Auch im Freien sind bei kurzfristigen kleineren Abständen (unter 1,5 Meter) dann Mund-Nasen-Masken (OP-Masken (DIN EN 14683) oder Masken des Standards KN95 oder FFP2) zu tragen (Mund und Nase müssen bedeckt sein). Somit sind zu jedem Pflegedienst von den Beteiligten ein Mund-Nasen-Schutz mitzubringen und ggf. zu tragen, falls es die Bedingungen erfordern. Es ist vor Beginn des Pflegedienstes eine Anwesenheitsliste der Teilnehmer durch den Pflegewart zu führen (Nachverfolgung der Infektionskette; Vorlage im Mitgliederbereich auf fvmg.de zu finden) und nach dem Pflegedienst durch den verantwortlichen Pflegewart unterschrieben in den Vereinsbriefkasten abzulegen.
Der Vorstand ist bei einem Corona-Fall zu informieren, der dann die Anwesenheitsliste (Infektionskette) bei Bedarf an das zuständige Gesundheitsamt aushändigt. Sollte der Vorstand eine Kenntnis über einen positiven Corona-Fall erhalten, dann informiert er umgehend die Teilnehmer des Pflegedienstes. Nach ca. 3 Wochen wird die Anwesenheitsliste durch den Vorstand vernichtet.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Hygienevorschriften während des Pflegedienstes obliegt beim Pflegewart. Der Pflegewart hat das Recht und die Pflicht beteiligte Mitglieder auf die Vorschriften hinzuweisen und bei Zuwiderhandlung vom Pflegedienst auszuschließen.
Angelveranstaltung
Sind derzeit nicht erlaubt.
Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen finden zum aktuellen Stand Online per Meeting-Tool statt.
Stammtisch und Vereinssprechstunde
Beide genannten Veranstaltungen finden bis auf Weiteres nicht statt.
Vereinshaus
Vermietungen sind derzeit nicht erlaubt.
Der Vorstand fordert alle Beteiligten zu strikter Einhaltung dieser Hygienevorschriften auf, damit auch in Zukunft weiter Vereinsveranstaltung – mit möglichst geringem gesundheitlichen Risiko – stattfinden können.
Sollten sich gesetzliche Verordnungen verändern, wird der Vorstand einen neuen Stand der Hygienevorschriften besprechen und veröffentlichen.
Als PDF Dokument zum Download >hier<