Liebe Vereinsmitglieder,
vom Land Schleswig-Holstein liegt uns nun eine schriftliche Erklärung vor, dass die Einreise zum Angeln (als Individualsport) seit dem letzten Landesbeschluss vom vergangenen Freitag erlaubt ist.
Das Brandungsangeln ist somit wieder freigegeben. Wir Danken unserem Brandungswart Jörn für seine Mühe und dem positiven Ergebnis seiner Nachfrage!
Hinweis: Generell haben wir die offiziellen Vereinsveranstaltungen bis zum 10.05.2020 nach dem Niedersächsischen Landesurteil gestoppt. Es ist aber jedem freigestellt seinem Hobby in Schleswig-Holstein nachzugehen. Die Regelungen sind aktuell sehr uneindeutig, da sie Ländersache sind und das macht es für uns nicht gerade einfach, dass wir uns hier richtig verhalten.
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Offizielles Statement vom Land Schleswig-Holstein:
Sehr geehrter Herr Wendefeuer,
vielen Dank für Nachricht.
Die Landesregierung hat am Freitag eine neue Verordnung erlassen, die heute in Kraft getreten ist. Diese regelt folgendes:
§ 2 Reisen nach Schleswig-Holstein; öffentliche und private Veranstaltungen; Kontaktverbote
(1) Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein sind untersagt. Die Einreise zum Dauercamping nach § 1 Satz 2 ist erlaubt; zu Freizeitzwecken ist sie nur erlaubt, sofern sie für Tätigkeiten nach § 6 Absatz 4 bis 11 oder für private Besuche bei Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein erfolgt.
§ 6 Einzelhandel, Dienstleister, Handwerker, Gesundheits- und Heilberufe, Einrichtungen, sonstige Stätten
(11) Abweichend von Absatz 3 Nummer 6 können öffentliche und private Sportanlagen draußen für den Sport- und Trainingsbetrieb für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sportarten unter folgenden Bedingungen genutzt werden:
1. der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
2. der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
3. insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
4. Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
5. eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
6. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten sowie
7. weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.
Als kontaktfrei zählen insbesondere Individualsportarten wie z.B. Leichtathletikdisziplinen, Radfahren, Pferdesport, Rennsport, Klettern, Tennis, Tischtennis, Golf, Bogenschießen, Schießen, Jagdsport, Angeln, Surfen, Skateboarding, Segeln, Luftsport, Yoga etc.
Eine Einreise zum Zweck des Ausübens des Angelsports ist also möglich.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, viel Freude beim Angeln und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Der Ministerpräsident
des Landes Schleswig-Holstein
Staatskanzlei
Info-Team Corona
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel