Am Mittwoch, den 21.04.2021 hat unser Besatzwart Andreas, zusammen mit unserem ehemaligen Besatzwart Nico und dem Seeve Gewässerwart Michael, eine Besatzmaßnahme an unserer Seeve-Strecke durchgeführt. Dabei wurden 100kg Bachforellen mit einem Einzel-Gewicht von 300 bis 600g besetzt!
Die Seeve ist, insbesondere für unsere Fliegenfischer, ein exklusives Gewässer, welches nur mit dem kostenpflichtigen Erlaubnisschein „Seevekarte“ beangelt werden darf. Als Voraussetzung für den Erhalt der Seevekarte ist der Fliegenfischerschein. Für alle die in diesem Jahr bereits eine Seevekarte ergattern konnten, hier nochmal der Hinweis, dass das Blinkern/Spinnern an der Seeve im Zeitraum 01.05. bis 14.10. nur mit Einzelhaken erlaubt ist!
Überzeugt Euch selbst von den prachtvollen Bachforellen in der Bildergallerie.
Hier noch ein wichtiger Hinweis, da die Seeve ein Naturschutzgebiet (FFH Richtlinie) ist. Somit ist insbesondere die behutsame Begehung sowie die ganzjährige Leinenpflicht für Hunde zu beachten!
Die Seeve mit angrenzenden Flächen wurde vorrangig aufgrund der hohen Bedeutung als Aufenthalts- und Laichgewässer gefährdeter Fischarten und Rundmäuler wie Meer- und Flussneunauge gemäß des Anhang II der FFH-Richtlinie sowie der zum Teil gut ausgeprägten Wasservegetation, ferner aufgrund des Vorkommens von Nasswiesen, Sümpfen, Erlen-Quellwäldern und Birken-Moorwäldern als FFH-Gebiet ausgewiesen. Das Gebiet dient wesentlich zur Verbesserung und dem Erhalt des Lebensraumes (insbesondere Laich- und Larvalhabitate) der genannten Rundmaul-Arten.
Des Weiteren hat das Gewässersystem der Seeve für den Fischotter eine besondere Bedeutung. Die Seeve-Niederungsflächen, insbesondere um die Gemeinde Ramelsloh, besitzen eine erhebliche Bedeutung für den Weißstorch als Nahrungs- und Bruthabitat.
Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 041 „Seeve“. Zuständig ist der Landkreis Harburg als untere Naturschutzbehörde.
Natur erleben ohne zu stören: Bleiben Sie bitte auf den Wegen und führen Sie Hunde an der Leine.