Bitte beachtet: Der Anglerverband Niedersachsen hat in dieser Woche mit Gültigkeit zum 01.11.2021 u.a. an unserer Elbestrecke eine verbindliche Schonzeit für den Aal ausgerufen.
Hier der offizielle Bericht von der Verbandsseite:
Bitte beachten:
Vom 1. November 2021 bis einschließlich 31.01.2022 ist jegliche gezielte und unbeabsichtigte Fischerei sowie Freizeitfischerei / Angelfischerei auf den Europäischen Aal untersagt.
Das Verbot gilt nur in den deutschen Hoheitsgewässern und Gewässern der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone des ICES-Gebietes und in Brackgewässern, wie Mündungsgewässern, Küstenlagungen und Übergangsgewässern.
Die letzgenannten sog. Brack- und Küstengewässer können von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden.
In Niedersachsen wurden folgende Gewässer festgelegt:
ELBE – flussabwärts der Landesgrenze Richtung Hamburg
OSTE – flussab der nördlichen Grenzen der Feldmark “Oberndorf”
WESER – flussab der Landesgrenze Richtung Bremen (Stadtgrenze Bremen)
HUNTE – flussab der Verbindungslinie der Deichscharten bei Huntebrück
EMS – flussab der Papenburger Schleuse
LEDA – flussab des Sperrwerkes
Die gute Nachricht:
Das LAVES, Dezernat Binnenfischerei hat uns bestätigt, dass alle Arten des Angelns, die NICHT dem gezielten Fang des Aals dienen, weiterhin erlaubt sind. Aale, die etwa während des Zander- oder Quappenangelns gefangen werden, sind umgehend schonend zurückzusetzen.
Wir gehen davon aus, dass die Verordnung (Allgemeinverfügung des Bundes/BMEL) im nächsten Jahr gleichlautend verlängert wird.
Quelle: https://www.av-nds.de/aalfangverbot-in-niedersachsen-projekt-baggersee-2/