- Der Flohmarkt findet am 25.02.2024 von 10.00 bis 14.00 Uhr statt.
- Die Teilnehmer können am Veranstaltungstag um 9.00 Uhr beginnen. Der Aufbau muss bis 10.00 Uhr beendet sein.
- Fahrzeuge können auf dem Vereins-eigenen Parkplatz oder auf dem Parkplatz der Pulvermühle abgestellt werden. Ab 10.00 Uhr ist das Befahren des Vereins-eigenen Parkplatzes mit Kraftfahrzeugen, auch zum Be- und Entladen nicht gestattet.
- Die Standplätze werden von Beauftragten des Veranstalters zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf einen besonderen Standplatz.
- Es dürfen nur Waren angeboten werden, die dem Charakter eines Flohmarktes entsprechen. Die angebotene Ware muss rechtmäßiges Eigentum des Verkäufers sein.
- Gewerbliche Verkäufer sind nicht gestattet. Als Verkäufer gelten – aufgrund der begrenzten Marktfläche – vorrangig Mitglieder des Fischereivereins Meckelfeld-Glüsingen e.V. , dann Mitglieder befreundeter Angelvereine aus dem lokalen Umfeld und dann Nicht-Mitglieder.
- Der Verkauf umschließt die Angebote rund um das Angeln (Ruten, Rollen, Futter, Zubehör etc.).
- Vom Verkauf ausgeschlossen sind folgende Angebote
- Industrielle Neuware als Gewerbetreibender
- Speisen und Getränke
- Lebende Tiere
- Gegenstände mit anstößigem Charakter, Waffen und Munition sowie Militaria aller Art
- Das Hausrecht hat der Fischereiverein Meckelfeld-Glüsingen e.V. als Veranstalter. Anweisungen des vom Veranstalter beauftragten Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst ist auch berechtigt, ein Teilnahmeverbot auszusprechen.
- Der Fischereiverein stellt im Vereinshaus die Verkaufstische zur Verfügung.
- Jeder Tisch ist ca. 1,40m lang; es dürfen maximal 2 Tische je Teilnehmer angemeldet werden.
- Für jeden Tisch übergibt der Teilnehmer mindestens 5 EUR, die als Spende für die Juniorenabteilung des Fischereivereins Meckelfeld-Glüsingen e.V. verwendet werden.
- Ist die Teilnehmeranzahl größer, behält sich der Veranstalter vor, auch den Vereins-eigenen Parkplatz als Marktfläche zu verwenden oder Teilnehmer ggf. abzulehnen.
- Für die Nutzung des Vereins-eigenen Parkplatzes muss der Teilnehmer selbst einen Verkaufstisch von maximal 3 Metern mitbringen und aufbauen. Für jede angefangenen 1,50m sind mindestens 5 EUR an die Juniorenabteilung des Fischereivereins Meckelfeld-Glüsingen e.V. zu spenden.
- Einen Strom- oder Wasseranschluss stellt der Veranstalter nicht zur Verfügung.
- Musikalische Begleitung, das Verteilen von Handzetteln, Flugblättern und sonstigen Drucksachen sind untersagt. Die gleiche Regelung gilt für reine Informationsstände; ausgenommen ist der Informationsstand des Veranstalters.
- Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten. Der Veranstalter schließt jede Haftung aus.
- Änderungen vorbehalten.
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