Marktordnung für den Anglerflohmarkt im Vereinshaus
1. Der Flohmarkt findet am 15.03.2025 von 10.00 bis 16.00 Uhr statt.
2. Die Teilnehmer können am Veranstaltungstag um 9.00 Uhr beginnen. Der Aufbau muss bis 10.00 Uhr beendet sein. Fahrzeuge können auf dem Vereins-eigenen Parkplatz oder auf dem Parkplatz der Pulvermühle abgestellt werden. Ab 10.00 Uhr ist das Befahren des Vereins-eigenen Parkplatzes mit Kraftfahrzeugen, auch zum Be- und Entladen nicht gestattet.
3. Die Standplätze werden von Beauftragten des Veranstalters zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf einen besonderen Standplatz.
4. Es dürfen nur Waren angeboten werden, die dem Charakter eines Flohmarktes entsprechen. Die angebotene Ware muss rechtmäßiges Eigentum des Verkäufers sein.
5. Gewerbliche Verkäufer sind nicht gestattet. Als Verkäufer gelten – aufgrund der begrenzten Marktfläche – vorrangig Mitglieder des Fischereivereins Meckelfeld-Glüsingen e.V., dann Mitglieder befreundeter Angelvereine aus dem lokalen Umfeld und dann Nicht-Mitglieder.
6. Der Verkauf umschließt die Angebote rund um das Angeln (Ruten, Rollen, Futter, Zubehör etc.).
7. Vom Verkauf ausgeschlossen sind folgende Angebote
– Industrielle Neuware als Gewerbetreibender
– Speisen und Getränke
– Lebende Tiere
– Gegenstände mit anstößigem Charakter, Waffen und Munition sowie Militaria aller Art8. Das Hausrecht hat der Fischereiverein Meckelfeld-Glüsingen e.V. als Veranstalter. Anweisungen des vom Veranstalter beauftragten Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst ist auch berechtigt, ein Teilnahmeverbot auszusprechen.
9. Der Fischereiverein stellt im Vereinshaus die Verkaufstische zur Verfügung.
– Jeder Tisch ist ca. 1,40m lang; es dürfen maximal 2 Tische je Teilnehmer angemeldet werden.
– Für jeden Tisch übergibt der Teilnehmer mindestens 5 EUR, die als Spende für die Juniorenabteilung des Fischereivereins Meckelfeld-Glüsingen e.V. verwendet werden.10. Ist die Teilnehmeranzahl größer, behält sich der Veranstalter vor, auch den Vereins-eigenen Parkplatz als Marktfläche zu verwenden oder Teilnehmer ggf. abzulehnen.
– Für die Nutzung des Vereins-eigenen Parkplatzes muss der Teilnehmer selbst einen Verkaufstisch von maximal 3 Metern mitbringen und aufbauen. Für jede angefangenen 1,50m sind mindestens 5 EUR an die Juniorenabteilung des Fischereivereins Meckelfeld-Glüsingen e.V. zu spenden.11. Einen Strom oder Wasseranschluss stellt der Veranstalter nicht zur Verfügung.
12. Musikalische Begleitung, das Verteilen von Handzetteln, Flugblättern und sonstigen Drucksachen sind untersagt. Die gleiche Regelung gilt für reine Informationsstände; ausgenommen ist der Informationsstand des Veranstalters.
13. Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten. Der Veranstalter schließt jede Haftung aus.
14. Änderungen vorbehalten.
Hiermit melde ich mich zum Anglerflohmarkt am 15.03.2025 von 10.00 bis 16.00 Uhr an.
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