Nutzungsregelung für private Wasserfahrzeuge zur Angelfischerei auf dem Großen Moorsee und der Pulvermühle (Stand: 01.01.2018)
Diese Regelung betrifft ausschließlich Vereinsmitglieder. Regelungen zur Nutzung der Vereinsboote sind dem aktuellen Fischereierlaubnisschein zu entnehmen.
Definition der Wasserfahrzeuge
Als Wasserfahrzeug im Sinne der Nutzung gelten: Boote, Schlauchboote, Belly-Boat, Kanu, Kajak mit einer maximalen Länge von 4 Metern. Nicht erlaubt sind Wasserfahrzeuge, die von einem Trailer aus ins Wasser gebracht werden müssen. Das Wasserfahrzeug muss sich im Besitz des Nutzers befinden.
Kennzeichen – Identifizierung
Das zu nutzende Wasserfahrzeug muss beim Verein registriert sein. Das nutzende Mitglied muss eine nicht übertragbare, vom Verein ausgegebene Boots-Identifikations-Nummer gegen eine jährlich zu entrichtende Schutzgebühr erwerben. Diese Nummer muss deutlich sichtbar am Wasserfahrzeug angebracht sein. Diese Nummern mit der Identifikation werden in einer Liste des Vereins geführt und den Kontrollorganen sowie der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Nutzungsbestimmungen
Das Wasserfahrzeug ist ausschließlich für die Angelfischerei zu nutzen. Das Vereinsmitglied muss volljährig sein und schwimmen können. Jugendliche Mitglieder dürfen das Wasserfahrzeug nur in Begleitung eines volljährigen Mitgliedes nutzen und müssen schwimmen können. Bei Belly-Boat-Nutzung durch jugendliche Mitglieder muss das begleitende volljährige Mitglied sich in Sichtweite aufhalten (max. 50 Metern).Jugendliche Mitglieder müssen bei der Nutzung eines Belly-Boates eine Schwimmhilfe tragen! Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr! Für eventuelle Schäden jeder Art, übernimmt weder der Verein noch die Gemeinde Seevetal eine Haftung. Ein Motorantrieb ist nicht gestattet (auch kein E-Motor). Zu Uferanglern und durch Badegäste belegte Badebereiche ist unbedingt ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten! Es ist nur das aktive Angeln vom Wasserfahrzeug erlaubt! Ein Auslegen, von am Ufer stehenden Ruten ist nicht gestattet, ebenso das Anfüttern vom Wasserfahrzeug aus.
Großer Moorsee
Es dürfen sich max. zehn Wasserfahrzeuge gleichzeitig auf dem See befinden. Am Ufer stehende Ruten dürfen maximal 150m weit ausgelegt werden, ohne dabei andere Angler zu behindern.
Pulvermühle
Es dürfen sich max. fünf Wasserfahrzeuge gleichzeitig auf dem See befinden.
Maßnahmen bei Nichteinhalten der Bestimmungen
Gegen Mitglieder, die sich im Rahmen der vorgegebenen Nutzung nicht an die Bestimmungen halten, wird wie folgt vorgegangen:
– Erstmaliger Verstoß = Ermahnung und Hinweis auf die Regelung
– Weiterer Verstoß = Entzug der Identifikations-Nummer für das laufende Kalenderjahr
Die Bootsmarke gilt für ein Kalenderjahr und kostet 15 EUR je Kalenderjahr. Sie muss jährlich neu beantragt werden. Der Postversand kostet pauschal 2 EUR für Porto und Umschlag. Wir versenden die Bootsmarke wenige Tage – nach Erhalt des Antrages – per Post.
Bei vorliegender SEPA Lastschriftgenehmigung wird die Gebühr in Höhe von 15 EUR zzgl. Versandkostenpauschale (in Höhe von 2 EUR) in wenigen Tagen von Deinem Beitragskonto abgebucht. Solltest Du Rechnungszahler sein, bitten wir Dich, mit Erhalt der Rechnung den Betrag binnen 14 Tagen auf das genannte Konto zu überweisen.

