Beim Fischereiverein Meckelfeld-Glüsingen e.V. gibt es – neben der Uferangelei – auch die Möglichkeit der Bootsnutzung. Das Boots-Angeln ist nur auf dem Großen Moorsee und der Pulvermühle erlaubt.
Auf der Pulvermühle sind in der Zeit vom 01.03. – 01.10. maximal 2 Boote und vom 01.10. – 01.03. maximal 5 Boote gleichzeitig erlaubt.
Nutzung von Vereinsbooten
Ausgabe der Vereinsboote erfolgt über die Bootsausgabe-Obleute (siehe Vorstandsübersicht). Bitte mindestens 1 Woche vorher dort anmelden, damit entsprechend vorher geplant werden kann. Bootsangler müssen generell schwimmen können und Jugendliche dürfen nur in Begleitung Erwachsener ein Boot nutzen. Für die Sicherheit (z.B. Rettungswesen) im Boot sorgt jeder selbst!
Bootsnutzung von privaten Booten
Bei privaten Boote ist eine Zusatzerlaubnis und besondere Markierung erforderlich. Die Bootsmarken sind gegen eine Gebühr in der üblichen Vereinssprechstunde (jeder 2. Dienstag im Monat von 18 bis 19 Uhr) beim Vorstand des FVMG e.V. zu erhalten. Erlaubte private Boote dürfen max. 4 m lang und ohne Benzin oder Elektromotor sein.